Widerruf von Immobilienfinanzierungen

Teurer Baukredit – teure Vorfälligkeitszinsen? Das können Sie verhindern. 

Wir unterstützen Sie dabei.
Denn Widerrufsbelehrungen sind meistens ungültig. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht bei Darlehensverträgen die Möglichkeit, dass sich Verbraucher  von unliebsamen und teuren Kreditverträgen lösen können und zwar sogar auch noch lange Zeit nach Abschluss des Kreditvertrages.

 

Widerrufsjo​ker. Der wird von der Rechtspraxis nicht umsonst so bezeichnet. Meist ist der Widerrufsjoker sogar die letzte Möglichkeit einen unliebsamen, überteuerten Kredit mit hohen Zinsen loszuwerden. Sie können damit auch eine bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück erlangen.

 

Dies trifft insbesondere auf Kredite, genauer gesagt Verbraucherdarlehen, die zwischen 2002 und 2009 abgeschlossen worden sind zu. Denn in dieser Zeit wurde den Banken ein Muster für Widerrufsbelehrungen über eine Verordnung, die das BGB ergänzte, an die Hand gegeben, um Verbraucher standardisiert über das Widerrufsrecht belehren zu können.

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch in mehreren Verfahren entschieden, dass dieses Muster nicht dem Deutlichkeitsgebot entspricht, da für den Verbraucher nicht genau ersichtlich war, wann die Widerrufsfrist zu laufen begann. Zudem haben viele Banken das Muster ergänzt, abgewandelt, fehlerhaft übernommen oder eine eigene Widerrufsbelehrung benutzt. Für diese Fälle hat der BGH gesagt, dass entsprechende Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind, wenn sie nicht nach dem äußeren Erscheinungsbild und Inhalt dem vorgegebenen Muster entsprechen, auch wenn dieses selbst nicht korrekt ist. Eine Bank, die sich auf die Richtigkeit des Musters verlassen hat, soll aber dafür nicht bestraft werden und genießt Schutz, wenn sie das Muster unverändert und korrekt übernommen hat.

 

Auf diesen Schutz können sich nach unserer Erfahrung, die sich mit der Statistik der Verbraucherzentrale Hamburg deckt jedoch ca. 30% der Banken nicht (!) berufen. Das bedeutet also, dass ca. 30% der Widerrufsbelehrungen aus dem Zeitraum 2002 bis 2009 unwirksam sind und die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat. Ein Widerruf in diesen Fällen ist somit weiterhin möglich.

 

 

 

Kreditnehmer benötigen fachkompetente Unterstützung! 

Die Widerrufsbelehrungen in  Finanzierungsverträgen müssen juristisch überprüft werden und mit der aktuellen BGH-Rechtssprechung verglichen werden. Zudem werden Finanzinstitute, gerade im Falle einer Umschuldung, Ihren Kundenforderungen nicht ohne weiteres nachkommen. Fast immer sollte ein Anwalt tätig sein, um Ansprüche durchzusetzen. Nach Einschätzung verschiedener Verbraucherzentralen könnte es in vielen Fällen auf einen Prozess hinauslaufen. Oder aber dem Kreditnehmer unterlaufen in den Verhandlungen mit den Kreditinstituten formale Fehler, die die Kündigung letzten Endes doch verhindern. Ebenfalls sollte eine Anschlussfinanzierung vorliegen: Kreditinstitute verlangen meist innerhalb von 30 Tagen nach Kündigung der Finanzierung die gesamte Kreditsumme zurück.

 

Was sollten Sie unternehmen?

 

Schritt 1. Eine Erstprüfung und der Abgleich mit entsprechender BGH Rechtsprechung macht für die Kunden, die in Erwägung ziehen, sich von einem wirtschaftlich ungünstigen Darlehen ohne Vorfälligkeitszinsen zu lösen, mit Sicherheit Sinn.

 

Ob die Widerrufsbelehrung in Ihrem Vertrag falsch ist und ob Sie die Chance haben, sich von einem teuren Vertrag zu lösen oder von der Vorfälligkeitsentschädigung befreit zu werden, prüfen unsere spezialisierten Anwälte im Rahmen der Mitgliedschaft im SRI e. V.

 

Führt diese Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Widerrufsbelehrung nicht dem Deutlichkeitsgebot entspricht, wird das weitere Vorgehen mit Ihnen abgestimmt.

 

Schicken Sie uns Ihren Immobiliendarlehensvertrag und das ausgefüllte Formular zu. Unsere Anwälte unterziehen die Klausel einer Prüfung, teilen Ihnen mit, ob sie korrekt oder in welchen Punkten fehlerhaft ist oder sein könnte und sagen Ihnen, wie Sie Ihren Anspruch durchsetzen können.

Ein Entgelt für die Prüfung erheben wir nicht.
Wie geht es weiter? – Rückabwicklung des Kreditgeschäfts 

 

Schritt 2. Mit Ausübung des Widerrufs ist das Kreditgeschäft rückabzuwickeln. Der erhaltene Kredit ist zurückzuzahlen, nebst den marktüblichen Zinsen auf die Kreditsumme.

 

Dem Kreditnehmer sind  dann sowohl Tilgungsleistungen als auch die, von diesem bis dato an die darlehensgewährende Bank gezahlten Zinsen zu erstatten.  Davon sind dann  „nur“ die marktüblichen  Beschaffungszinsen der Banken, nicht aber die Zinsen für Verbraucher abzuziehen.

 

Der Kreditnehmer benötigt dann einen neuen Darlehensvertrag und zwar binnen 30 Tagen nach Erklärung des Widerrufs. Dies dürfte, wenn sich die Bonitätslage des Darlehensnehmers  nicht grundlegend verändert hat, regelmäßig kein Problem darstellen. Jeder kompetente Finanzberater wird in einer solchen Fallkonstellation zudem Hilfestellung bieten können.